BEITRAGSSATZUNG

1. Diese Beitragssatzung wird aufgrund der Regelungen in § 5 der Satzung des SV Mulda 1879 e.V. erstellt.

2. Die Höhe der Beiträge wird vom Gesamtvorstand festgelegt und durch die Mitgliederversammlung bestätigt.

3. Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag und ist von jedem Mitglied jährlich im Voraus bis spätestens 30. April eines Jahres zu erbringen. Mitglieder, die dem Verein neu beitreten, zahlen im Beitrittsjahr jeweils 1/12 pro Monat ihrer Mitgliedschaft. Der Monat, in dem das Mitglied dem Verein beigetreten ist, wird nicht mitgerechnet. Dies gilt auch bei der Umwandlung von passive in aktive Mitgliedschaft.

4. Endet eine Mitgliedschaft in den ersten sechs Monaten eines halben Jahres, werden 6/12 des Jahresbeitrages erstattet. Endet die Mitgliedschaft später, erfolgt keine Erstattung.

5. Mitglieder, die dem Verein kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, müssen den Beitrag rechtzeitig an den Verein per Überweisung oder bar bezahlen.

6. Mitglieder, die dem Verein ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, sind dafür verantwortlich, dass das angegebene Konto bei Einzug der Beiträge die entsprechende Deckung aufweist. Kommt es zu Rückbelastungen, werden die hierbei entstehenden Kosten dem Mitglied in Rechnung gestellt.

7. Die Mitglieder haben dem Verein Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung ist an den Vorstand zu richten. Sollten dem Verein durch verspätet oder nicht mitgeteilte Änderungen Kosten entstehen, werden diese dem Mitglied in Rechnung gestellt.

8. Für die Zuordnung zur jeweiligen Beitragsgruppe gelten jeweils die Verhältnisse zum Beginn des Geschäftsjahres (1. Januar).

9. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. langwierige Verletzung, längerer Auslandsaufenthalt o.ä.) kann entweder eine passive Mitgliedschaft oder eine beitragsfreie „ruhende Mitgliedschaft“ vereinbart werden. Entsprechende Anträge auf Beitragsanpassungen aus wichtigem Grund sind bis spätestens 30. November des lfd. Jahres schriftlich an den Vorstand zu richten.

10. Jede Abteilung stellt einen hauptverantwortlichen Beitragskassierer, der für die Beitragskassierung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zuständig ist und der direkt mit dem Kassierer des Vereines abrechnet.

11. Der Verein ist berechtigt, bei Nichtbeachtung des Zahlungstermins, den Beitrag anzumahnen und gegebenenfalls gerichtlich geltend zu machen.

12. Unter Beachtung des Vorgenannten werden folgende Beiträge festgelegt:

BeitragsgruppeBeitrag jährlich
GRUPPE I
Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr
Selbständige, Lohn- und Gehaltsempfänger
75,00 €
GRUPPE II
Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr
Lehrlinge/Azubis, Rentner, Schüler, Studenten, Freiwilligendienstleistende (FSJ, FÖJ, BFD), Übungsleiter, Bezieher von Lohnersatzleistungen
60,00 €
GRUPPE III
Kinder/Jugendliche ab 16. Lebensjahr bis 18. Lebensjahr
45,00 €
GRUPPE IV
Kinder/ Jugendliche bis 16. Lebensjahr
35,00 €
GRUPPE V
Passive Mitglieder
15,00 €
GRUPPE VI
Familien ab vier haushaltsangehörigen Vereinsmitgliedern
150,00 €